Therapien für
jedes Alter

Ob Kin­der, Erwach­se­ne oder Senio­ren: Die Pra­xis Frank Franz­ke behan­delt und berät Men­schen aller Alters­grup­pen – immer ganz indi­vi­du­ell, je nach Bedarf oder Störungsbild.

Wann ist eine Therapie sinnvoll?

Was für eine The­ra­pie Sie auch benö­ti­gen: Das Heil­mit­tel Stimm­therapie, Sprech­therapie, Sprach­therapie und Schluck­the­ra­pie kön­nen sowohl Kin­der und Jugend­li­che als auch Erwach­se­ne in Anspruch neh­men, wenn Stö­run­gen der Stim­me, des Spre­chens, der Spra­che, des Schlu­ckens oder der Hör­wahr­neh­mung vorliegen.

Bei einer Stö­rung der Stim­me ist auch immer die Atmung betrof­fen. Die Stö­rung kann orga­ni­sche, funk­tio­nel­le oder psy­chi­sche Ursa­chen haben.

Feststellung einer Störung

Am Anfang einer jeden The­ra­pie steht die Befund­er­he­bung bzw. Ana­mne­se. Hier kön­nen ver­schie­de­ne stan­dar­di­sier­te Test­ver­fah­ren zum Ein­satz kom­men. Je nach Befund wird anschlie­ßend ein The­ra­pie­plan erstellt. Wie kann das Spre­chen gestört sein? Stel­len Sie z.B. bei Ihrem Kind eine Sprach­auf­fäl­lig­keit oder Sprechauf­fäl­lig­keit fest oder wer­den Sie vom Kin­der­gar­ten oder von der Schu­le dies­be­züg­lich ange­spro­chen, wen­den Sie sich am bes­ten an Ihren Kin­der­arzt. Die­ser wird Ihr Kind unter­su­chen und stellt gege­be­nen­falls eine Ver­ord­nung für die Sprach­therapie oder Sprech­therapie aus.

Vor einer Stimm­­­therapie, Sprech­­­therapie, Sprach­­­therapie, Hör­­­therapie oder Schluck­­­therapie steht grund­sätz­lich der Kon­takt mit einem Arzt. Fol­gen­de Ärz­te kön­nen für Sie bzw. Ihre Stö­rung zustän­dig sein:

  • Kin­der­ärz­te (Sprech­­therapie und Sprachtherapie)
  • Pho­nia­ter und Päd­au­dio­lo­ge (Sprach­­therapie, Sprech­­therapie und Stimmtherapie)
  • HNO-Ärz­te (Sprach­­therapie, Sprech­­therapie und Stimm­­therapie oder Hörtherapie)
  • Neu­ro­lo­gen (Sprech­­therapie, Sprach­­therapie und Schlucktherapie)
  • Haus­ärz­te (Sprech­­therapie, Sprach­­therapie und Schlucktherapie)
  • Kieferorthopäden/Zahnärzte (Myo­funk­tio­nel­le Therapie)
  • Ambu­lanz der Uni­kli­nik (HNO/Phoniatrie)

Nach einer Unter­su­chung kann der jewei­li­ge Arzt eine Ver­ord­nung bzw. ein Rezept für die Stimm­­­therapie, Sprech­­­therapie, Sprach­­­therapie, Schluck­­­therapie und/oder Hör­­­therapie ausstellen.

Hat der behan­deln­de Arzt einen Haus­be­such ver­ord­net, kom­men wir auch zu Ihnen nach Hau­se oder in die ent­spre­chen­de Pflegeeinrichtung.

Stimmtherapie

Sind Sie öfter hei­ser? Ermü­det Ihre Stim­me oder die Ihres Kin­des schnell? Müs­sen Sie sich oft räus­pern? Hat sich Ihre Stimm­la­ge geän­dert? Ist Ihr Ton­um­fang ein­ge­schränk­ter als sonst? Wer­den bzw. sind Sie kurz­at­mig beim Spre­chen oder Sin­gen? Wird Ihre Stim­me lei­ser oder bleibt die Stim­me weg?

Dies kön­nen Sym­pto­me für eine Stimm­stö­rung sein. Vor einer Stimm­the­ra­pie steht der Kon­takt mit einem Pho­nia­ter oder HNO-Arzt. Nach einer Unter­su­chung kann der Pho­nia­ter oder HNO-Arzt ggf. eine Ver­ord­nung oder ein Rezept für die Stimm­the­ra­pie ausstellen.

Sprechtherapie

Wird beim Spre­chen Ihres Kin­des aus einem Korb ein Torb, lässt es Lau­te weg, wer­den Lau­te hin­zu­ge­fügt (Dys­la­lie: Es muss nicht immer eine Stö­rung sein, doch mit dem ca. 6. Lebens­jahr soll­te die Sprach­ent­wick­lung eines Kin­des abge­schlos­sen sein)? Lis­pelt Ihr Kind, tritt ein Stottern/Poltern (Rede­fluss­stö­rung) nach dem ca. fünf­ten Lebens­jahr auf.

Hat­ten Sie einen Schlag­an­fall und die Wor­te kom­men nicht so aus dem Mund, wie Sie es wol­len (Dys­ar­thrie, Dys­ar­thro­pho­nie, Sprech­a­pra­xie)? Haben Sie z.B. Par­kin­son, Cho­rea Hun­ting­ton, ein Schä­del-Hirn­trau­ma oder eine ande­re neu­ro­lo­gi­sche Erkran­kung? Liegt eine Rhi­no­pho­nie vor? Dies sind eini­ge Sym­pto­me und Grund­er­kran­kun­gen, bei denen eine Sprech­the­ra­pie indi­ziert ist/wäre.

Sprachtherapie

Sprach­stö­run­gen wer­den unter­schie­den nach Stö­run­gen der Spra­che und des Spre­chens – vor Abschluss der Sprach­ent­wick­lung (bei Kin­dern) oder nach Abschluss der Sprach­ent­wick­lung (bei Kin­dern nach dem ca. 6. Lebens­jahr, Jugend­li­chen und Erwachsenen).

Wenn Ihr Kind öfter auf sprach­li­che Auf­for­de­run­gen nicht ent­spre­chend reagiert, muss es nicht dar­an lie­gen, dass es kei­ne Lust hat, son­dern es ist sehr gut mög­lich, dass das Wort- oder Satz­ver­ständ­nis (Seman­tik- oder Syn­tax­ver­ständ­nis) gestört ist. Ist der akti­ve oder pas­si­ve Wort­schatz nicht alters­ge­mäß? Ist der Satz­bau und/oder die Beu­gung (Fle­xi­on) der Ver­ben (Gram­ma­tik) nicht alters­ge­mäß? Hat das Kind Schwie­rig­kei­ten bei der Unter­schei­dung (Dis­kri­mi­na­ti­on) von Lau­ten oder Lautverbindungen?

Reagiert ein Kind, Jugend­li­cher oder Erwach­se­ner mit Erschöp­fung oder Aggres­si­vi­tät in der Schu­le oder Beruf, kann die audi­tive Wahr­neh­mung oder Ver­ar­bei­tung gestört sein (AVWS bzw. audi­tive Ver­ar­bei­tungs- und Wahrnehmungsstörung).

Dar­über hin­aus kann auch nach einem Schlag­an­fall eine Sprach­stö­rung (Apha­sie) auf­tre­ten, so dass das Sprach­ver­ständ­nis (rezep­tiv) und/oder die Sprach­pro­duk­ti­on (expres­siv) gestört ist/sind. Mehr

Schlucktherapie

Die häu­figs­te Ursa­che für eine Schluck­stö­rung sind neu­ro­lo­gi­sche Grund­er­kran­kun­gen, wie z.B. Schlag­an­fall, Mor­bus Par­kin­son oder Mul­ti­ple Sklerose.

Eben­so kön­nen Schluck­stö­run­gen auch nach einem Schä­del-Hirn­trau­ma (Unfall­fol­gen), bei Demenz oder bei psy­cho­ge­nen Stö­run­gen auftreten.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen rufen Sie ger­ne an.

Mehr zu den ein­zel­nen The­men fin­den Sie außer­dem auch beim Deut­schen Bun­des­ver­band der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Leh­rer­ver­ei­ni­gung Schlaff­horst-Ander­sen e. V.

Wer trägt die Kosten der Therapie?

In der Regel über­nimmt die Bezah­lung der The­ra­pie Ihre Kran­ken­kas­se. Wenn Sie bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ver­si­chert sind, wer­den die Kos­ten direkt mit der Kran­ken­kas­se abge­rech­net. Ab dem 18. Lebens­jahr muss ein Eigen­an­teil (10%) und eine Ver­ord­nungs­ge­bühr von 10 € über die Pra­xis an die Kran­ken­kas­se gezahlt werden.

Sind Sie über eine pri­va­te Kran­ken­kas­se ver­si­chert, schlie­ßen Sie eine Kos­ten­ver­ein­ba­rung mit der Pra­xis Frank Franz­ke ab. Dies gilt auch, wenn Sie bei­hil­fe­be­rech­tigt sind.

Die Atem­the­ra­pie nach Schlaff­horst-Ander­sen wird auf Grund­la­ge einer ärzt­li­chen Ver­ord­nung ange­bo­ten. Die Bezah­lung erfolgt dort grund­sätz­lich durch die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) oder privat.